Weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme? Dann kann meistens entspannt weitergescrollt werden. Für alle anderen Unternehmen – und für alle, die wachsen möchten – wird das Thema jetzt interessant.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit wurden die Anforderungen an Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen deutlich verschärft.
Die gute Nachricht: Nicht jede Website ist automatisch betroffen.
Wer muss handeln?
Vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel:
- Onlineshops
- Buchungs- und Reservierungssysteme
- Kundenportale
- Ticketplattformen
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
Eine klassische Unternehmenswebsite mit Informationen über Leistungen und Kontaktmöglichkeiten fällt häufig nicht unter die gesetzlichen Vorgaben.
Was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?
Kurz gesagt: Eine Website sollte von möglichst vielen Menschen problemlos genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Dazu gehören unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste
- Alternativtexte für Bilder
- Bedienung ohne Maus
- verständliche Navigation
- korrekt beschriftete Formulare
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Untertitel für Videos
- barrierefreie PDFs
Klingt nach viel? Tatsächlich sind viele dieser Punkte ohnehin Bestandteile einer guten Website.
Gibt es Ausnahmen?
Ja.
Das BFSG sieht Ausnahmen für sogenannte Kleinstunternehmen vor. Dazu zählen Unternehmen mit:
- weniger als 10 Beschäftigten
- und maximal 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist von vielen gesetzlichen Anforderungen ausgenommen.
Warum sich das Thema trotzdem lohnt
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bringt Barrierefreiheit einige Vorteile:
- bessere Nutzererfahrung
- bessere mobile Nutzung
- oft positive Auswirkungen auf SEO
- größere Reichweite
- professionellerer Gesamteindruck
Und ganz ehrlich: Eine Website, die für alle Besucher funktioniert, ist einfach die bessere Website.
Fazit „Website Barrierefreiheit“
Barrierefreiheit ist kein Thema mehr, das nur Behörden oder Großunternehmen betrifft. Für viele Unternehmen gelten inzwischen konkrete gesetzliche Vorgaben.
Wer einen Onlineshop betreibt, digitale Dienstleistungen anbietet oder langfristig wachsen möchte, sollte prüfen, ob die eigene Website den aktuellen Anforderungen entspricht.
Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Vorschriften – sondern vor allem eine Frage guter Nutzererfahrung. 🚀